05.12.2009
Im Hinblick auf zur Zeit laufende und zunehmende Anfragen und Anträge für den Bau von Mobilfunksendemasten halten es die im Arbeitskreis des Landesnaturschutzverbands vertretenen Umweltverbände (BUND, NABU, Naturfreunde, Schwäbischer Albverein, Schwarzwaldverein, VCD u.a.) für notwendig, ein Konzept für eine geordnete Entwicklung zu erarbeiten , die eine potenzielle Gefährdung durch Mobilfunkstrahlung auf ein Minimum zurückführt. Insbesondere soll dadurch die Gesamtbelastung vermindert werden und übertriebene Ansprüchen auf perfekte Empfangsqualität in jeder Situation und an jedem Standort, auch in der tiefsten Tiefgarage begegnet werden.
In Villingen ist es teilweise gelungen, die Gesamtstrahlenbelastung durch Neubau und Optimierung von Sendeanlagen zu verringern, mit Ausnahmen in unmittelbarer Nähe des Hubenlochs (u. a. ein Spielplatz!). Durch den geplanten Mobilfunkmasten im Schwenninger Westen (Nähe Waldorfschule) wird dagegen nach unserer Kenntnis keine Minimierung der Gesamtbelastung in diesem Bereich erzielt. Es ergibt sich vielmehr eine im gesamten Bereich erhöhte Belastung,
teilweise über 1000 Mikrowatt/m² (sogenannte Leistungsflussdichte).
Aus dieser Beobachtung heraus formulieren die Umweltverbände folgende über die einzelnen Standorte hinausgehenden generellen Feststellungen und Forderungen:
- Der offizielle Grenzwert von über 1 000 000 (!) Mikrowatt/m² ist erklärtermaßen nur auf thermische Effekte ausgerichtet, die tatsächlich von den vorhandenen Anlagen nicht zu befürchten sind. Entscheidend sind jedoch nach Ansicht aller Experten die biologischen Auswirkungen einer gepulsten elektromagnetischen Hochfrequenz – Strahlung, u. a. auf Gehirnströme, Nervenzellen und die Blut-Hirn-Schranke. Die Beeinträchtigung ist erklärbar insbesondere dadurch, dass die menschliche Zellkommunikation in einem ähnlichen Frequenzbereich stattfindet. Bei Tierversuchen wurden biologische Auswirkungen in Bereichen weit unterhalb der offizielen Grenzwerte und Vorsorgewerte fetgestellt
- Eine Leistungsflussdichte von weniger als 0,1 Mikrowatt/m² reicht dür das Funktionieren von Handys aus. Demnach sollte bei fortschreitender und optimierter Technik zunächst ein Richtwert von 500 Mikrowatt/m² Maximalbelastung in Wohngebieten angestrebt werden, mittelfristig 100 Mikrowatt/m² und längerfristig eine Obergrenze von 1 Mikrowatt/m². Damit würde die eigentliche Funktion des Mobilfunks nicht in Frage gestellt werden. In bestimmten Bereichen kann auf Wunsch und Bedarf Möbilfunkstrahlung verstärkt werden, was technisch möglich ist, ohne dadurch die Gesamtbevölkerung zu belasten
- Der Konflikt zwischen dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Mobilfunk-Versorgungssicherheit muss entschärft werden durch seriöse Vorsorgewerte (500 > 100 >1 Mikrowatt/m²), die eine übermäßige Belastung schrittweise verringern
- Es ist nicht hinnehmbar, dass in der Mobilfunkproblematik nur sehr geringe Beteiligungsmöglichkeiten für den Gemeinderat, die Verwaltung und die betroffenen Bürger gegeben sind. Für die Umweltverbände erweist sich die Versteigerung der Mobilfunklizenzen ohne die notwendigen rechtlichen und ökologischen Auflagen als verhängnisvoll. Dieser Mangel muß aus Vorsorgegründen besonders auch für die jüngere Generation von den politisch Verantworlichen in unserem Land nachgebessert werden