BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg
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BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg

Antwort des BUND auf die Fragen der Bürgerinitiative "Gegenwind Länge"

Sehr geehrter Herr Joss,


nach der Veröffentlichung des BUND Standpunkts zum Windpark Länge im Schwarzwälder Boten (13.10.2017) hatten Sie uns schriftlich einige Fragen gestellt und um deren Beantwortung gebeten. Dem Wunsch kommen wir selbstverständlich nach, möchten allerdings darauf hinweisen, dass es sich bei dem von Ihnen zitierten Artikel nicht um unsere Stellungnahme handelt. Unsere Stellungnahme haben wir diesem Schreiben angehängt. Nun zu ihren Fragen:


  • Der Standort auf der Länge sei artenschutzrechtlich sehr unproblematisch und bilde wenig Konfliktpotenzial.

    Mit dieser Aussage greifen Sie der noch hängigen Erörterung unserer Widersprüche, Einsprachen und Landtagspetitionen durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, das Regierungspräsidium in Freiburg und den Petitions-Ausschuss in Landrat Stuttgart bezüglich u.a. Rotmilan-Dichtezentrum, Wasserschutzgebiet, Windhöffigkeit und Waldrodung vor. Wir bitten Sie um detaillierte Auskunft, welche Ihnen vorliegenden Unterlagen Sie zu dieser Aussage befähigen.


Der BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg hält den Standort auf der Länge für „eher unproblematisch“ (nicht für „sehr unproblematisch“, wie von Frau Naiemi geschrieben), verglichen mit anderen Standorten wie beispielsweise Langenburg, wo der BUND Landesverband aktuell klagt, weil dort ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial vorliegt.

Wir begleiten den Planungsprozess in Donaueschingen bereits seit Beginn und haben zusammen mit LNV und NABU bereits zwei Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben. Dem Vorhaben gegenüber haben wir keine schwerwiegenden Einwände, die einer Umsetzung entgegen stehen würden. Zu dieser Aussage befähigen uns die Erkenntnisse der durchgeführten UVP (Korrektur vom 13.11.2017: Bei den uns vorliegenden Unterlagen handelt es sich nicht um die UVP, sondern um die UVS "Windpark Länge-Ettenberg". Wir entschuldigen uns für diesen Fehler.) sowie eigene Gebietskenntnisse und -einschätzungen. So wurde eine Gefährdung der Schutzzone III des Wasserschutzgebiets „WSG Köhre-Allmend Bl“ und des Schutzguts Wasser durch die Windkraftanlagen als gering eingestuft: „Durch den Waldverlust von 12,7 ha, verteilt auf den Untersuchungsraum ist nicht mit einer Veränderung der Regulationsfunktion des Grundwassers in Bezug auf die Neubildungsrate hinsichtlich Speicher- und Pufferleistungen zu rechnen. An den direkten Umwandlungsflächen sind kleinflächige Veränderungen denkbar, jedoch ist hierdurch nicht mit einer Veränderung des Landschaftswasserhaushaltes im Untersuchungsraum zu rechnen. Eine Beeinträchtigung durch die Veränderung des Grundwasserkörpers bzw. -leiters ist nicht zu erwarten. Unter Berücksichtigung und Sicherstellung des fach- und sachgerechten Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen, ist die Empfindlichkeit im Schutzgut Wasser als gering einzustufen.“

Die Windhöffigkeit wurde im Vorfeld während einer 1-jährigen Windmessung mittels LIDAR-Windmessgerät vor Ort gemessen. Der Investorenfirmen haben darauf basierend eine Rentabilität des Standorts errechnet. Dies ist Angelegenheit der Investoren. Bei einer Gewerbeansiedlung prüft schließlich auch niemand, ob der Betrieb wirtschaftlich produzieren wird.

Bei den Wäldern im Planungsraum handelt es sich um einen vollständig forstwirtschaftlich als Wirtschaftswald / Produktionswald genutzten Wald. Die gelegentliche Waldrodung und Nutzung dieser Waldflächen ist deshalb systemimmanent. Dauerhaft entfallende Waldflächen werden an anderer Stelle ausgeglichen.

Bei der Beurteilung der Rotmilanvorkommen und deren Gefährdung schätzen wir die fachkundigen Aussagen der Gutachter im Planungsprozess als verlässlich ein: „Die Horststandorte befinden sich außerhalb der Eingriffsflächen und werden durch die Waldrodungen nicht beeinträchtigt.“ An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Einschätzung eines Raumes als Rotmilan-Dichtezentrum Windkraftanlagen nicht ausschließt. Erlauben Sie uns außerdem diese Anmerkung: Es kommt nicht darauf an, ob man irgendwo eine (Vogel)art sichtet, um dort keine Windkraftanlage zu errichten. Dann dürfte nirgendwo auf der Welt eine solche Anlage gebaut werden. Vielmehr ist entscheidend, ob es eine signifikant erhöhte Gefährdung der jeweiligen Art durch Errichtung einer Windkraftanlage an eben diesem Standort gibt. Und da ist es wiederum wichtig zu untersuchen, wo die jeweilige Art ihren Brutplatz hat und wie sie den Raum im Umfeld nutzt, insbesondere was die Suche nach Nahrung anbelangt. Der Rotmilan fliegt fast ausschließlich über das Offenland auf Nahrungssuche überwiegend im Gleitflug und vermeidet geschlossene Waldflächen weitgehend. Die von Ihnen nachgemeldeten Horststandorte wurden durch fachkundige Gutachter nicht bestätigt. Deshalb gilt für uns weiterhin, dass der Rotmilanbestand im Umfeld durch die Planung und auch den Ausgleich nach bisherigem Kenntnisstand nicht erheblich gefährdet ist. Sollten im Laufe des Verfahrens neue Erkenntnisse dazu führen, dass für einzelne Anlagen eine erhöhte Gefährdung von Vogelarten festgestellt wurde, dann müssen möglicherweise einzelne Anlagen gestrichen werden, um die geltenden Abstandsregelungen einzuhalten. Der Standort auf der Länge im Ganzen steht für uns jedoch nicht zu Debatte.

Außerdem möchten wir an dieser Stelle auf die vielfältigen Gefahren für Vögel im Allgemeinen und große Raubvögel im Speziellen hinweisen. So töten Freileitungen, Glasscheiben, Katzen und der Schienen- und Autoverkehr sowie das zurückgehende Nahrungsangebot (Stichwort Insektensterben) und verschwindende Habitatflächen durch Straßen- und Siedlungbau unverhältnismäßig mehr Vögel als Windkraftanlagen (sehen Sie hierzu auch unsere Stellungnahme im Anhang). Wir vermissen Ihr Engagement in diesen Bereichen, die in puncto Natur- und Artenschutz viel mehr bewirken könnte als Ihr Einsatz gegen Windkraftanlagen.

Darüber hinaus wurde für beide Windparkgebiete das „Quartierpotenzial für Fledermäuse als gering eingestuft. Essentielle Nahrungsflächen sind von dem Vorhaben nicht betroffen.“

Dass ein Bauvorhaben mit Eingriffen in den Naturhaushalt einhergeht, ist inhärent, jedoch überwiegen unserer Ansicht nach in diesem Fall die positiven Effekte. Dass jeder Eingriff in die Natur auch auszugleichen ist, ist Teil des Selbstverständnisses des BUND und hier begleiten wir den Planungsprozess zusammen mit LNV und NABU auch kritisch, um den bestmöglichen Ausgleich für Natur und Umwelt zu erreichen.


  • Aus Sicht des BUND werde das Thema Windkraftanlagen missbraucht. Man erlebe die Diskussion vonseiten der Bürgerinitiativen als begrenzt und festgefahren. Das und und die aktuell immer wieder aufflammende, "oft die sachliche Ebene verlassende Diskussion" seien der Anlass für die jetzige Stellungnahme.

    Wir erwarten sachliche und für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Beispiele, wo und wie Sie unsere Diskussionsbeiträge (während Veranstaltungen, auf der Homepage) als begrenzt und festgefahren erleben, wie auch Beispiele, wo wir als Bürgerinitiative und/oder als einzelne Vertreter derselben die sachliche Ebene verlassen haben. 

  • Das Thema Artenschutz werde nicht zu Ende gedacht. Das sei eine Erfahrung des BUND. "Man muss die Verantwortung für die Region übernehmen, statt alles dorthin zu verlagern, wo man es nicht mehr sieht", sprach Katharina Baudis eine weitere Argumentation der Windkraftanlagen-Gegner an, welche darauf abzielt, Windkraftanlagen komplett an die Nordsee zu verlagern und dort zu belassen.

    Bitte teilen Sie uns mit, wo und wann wir dafür plädiert haben, Windkraftanlagen statt hier bei uns im Norden anzusiedeln. Und erklären Sie uns den Zusammenhang zwischen zu Ende gedachtem Artenschutz und Verlagerung in den Norden.

Immer wieder werden grundsätzliche Einwände gegen Windkraftanlagen mit naturschutzfachlichen Argumenten begründet. Eine der größten Bedrohungen für unsere Natur und ihre Artenvielfalt ist der Klimawandel, deshalb ist Klimaschutz auch Artenschutz. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, müssen wir sofortige und weitreichende Anstrengungen unternehmen, um den Ausstoß von CO₂ zu senken. Hierfür sind Anstrengungen in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz und nachhaltige Energieerzeugung notwendig.

Für uns sind Naturschutz und Windkraft sehr wohl vereinbar. Bei dieser ganzen Diskussion darf auch nicht vergessen werden, dass die Beeinträchtigungen für Natur und Umwelt durch unsere bestehende Stromerzeugung durch Kernkraft, Stein- und Braunkohle weit größere negative Auswirkungen hat, als die Windkraft. Diese werden jedoch in andere Regionen, Länder und Kontinente ausgelagert. In diesem Zusammenhang steht auch unsere Aussage von ihrem Punkt 3.

In der Tat erleben wir die Argumentation der Windkraftgegner als sehr einseitig. Windkraftanlagen werden abgelehnt, doch es werden auch keine validen Alternativen zur Umsetzung der dringend notwendigen Energiewende aufgezeigt. Deutschland wird seine Klimaschutzziele für das Jahr 2020 krachend verfehlen. Wenn die Energiewende nicht endlich an Fahrt aufnimmt, können selbst wir, als oft beschworene Vorreiter-Nation, unsere Zusagen im Klimavertrag nicht einhalten. Mit der Windkraft haben wir jedoch schon heute eine Technologie an der Hand, die zu einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Stromversorgung in Deutschland beiträgt. Wenn in Zukunft verbesserte Technologien in diesem Feld entwickelt werden, dann werden wir diese auch unterstützen, doch darauf können wir nicht warten. Und das ist auch kein „blinder Aktionismus“ sondern das gebietet die Vernunft. Wir müssen als Gesellschaft jede Anstrengung unternehmen, um den Klimawandel aufzuhalten und können es uns deshalb nicht leisten auf etablierte Technologien, wie die Windkraft zu verzichten. Wir unterstützen jedoch ausdrücklich die Forderung nach mehr Forschungsanstrengungen im Bereich der Erzeugung und Speicherung von Energie.

Gerade auch im Bezug auf Infraschall vermissen wir die objektive Auseinandersetzung mit den Fakten. Wir bezweifeln nicht, dass Infraschall von Windkraftanlagen emittiert wird. Bei der Berücksichtigung der Abstandsregelungen sind objektive Beeinträchtigungen für den Menschen jedoch ausgeschlossen. Die üblicherweise angeführten Artikel und Studien zu dem Thema, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Menschen durch Infraschall unterstützen sollen, werden wissenschaftlichen Ansprüchen meist nicht gerecht. Auch die Schlussfolgerungen, die aus diesen Studien gezogen werden, sind oft so nicht möglich. Dieser selektive Umgang mit der Faktenlage erweckt bei uns zunehmend den Eindruck, dass hier mit allen Mitteln Argumente gegen den Ausbau der Windkraft gesucht werden. So vermissen wir auch in Sachen Schall und Infraschallemissionen Ihren Einsatz gegen andere Emissionsquellen in der Region wie den Straßen-, Schienen- und Luftverkehr.


  • Weiter sprach Baudis Argumentationen an, wie den Infraschall, der im Vergleich zu echten Lärmbelästigungen durch Einflugschneisen und andere natürliche Umgebungsgeräusche, bei Weitem nicht solche Auswirkungen habe.
    Wir bitten Sie um Zustellung von wissenschaftlich nachprüfbaren Untersuchungen, welche diese Aussage belegen. Die Beweise für Ihre Aussagen müssen dabei im mindestens diejenigen der  KIT-Studie zu Bodenschwingungen, Infra- und tieffrequenter Schall für Anwohner von WEA durch hohe Lärmpegel im Haus sowie diejenige der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe welche auf Basis einer zwölfjährigen, jetzt abgeschlossenen Langzeitstudie zu dem Ergebnis kommt, „dass die Schallemission moderner und großer Windkraftanlagen mit Leistungen von mehr als 500 kW Reichweiten von über 20 km hat. Diese Entfernung steigt im Falle von Windparks auf ein Vielfaches. (Zitat aus der BGR-Seite "über uns": "Der Planet Erde ist unsere Lebensgrundlage – seine Ressourcen sind begrenzt.")

  • Es seien zweifelhafte Argumente, die von den Windkraftradgegnern so gerne angenommen würden.Bitte nennen Sie uns auch Beweise, wo wir zweifelhafte Argumente in den Referaten während unserer Veranstaltungen und in unserer Homepage, inklusive aller dort verwendeten Links verwenden. Wir erwarten nicht nur die Nennung dieser aus Ihrer Sicht zweifelhaften Argumente, sondern auch Ihre beweisführende Widerlegung derselben.

Zu den von Ihnen genannten Studien möchten wir außerdem Folgendes feststellen:

Die Studie des Karlsruher Instituts für Technologie (von ihnen als KIT-Studie bezeichnet) basiert auf einer numerischen Modellierung von Mikroseismik- und Infraschall-Geräuschen, die von einer Windkraftanlage ausgestrahlt werden. Es handelt sich also nicht um reale Messergebnisse, sondern lediglich um rechnerisch modellierte Annahmen, die nicht 1:1 auf die reale Welt übertragen werden können. Darauf wird in dem Artikel auch hingewiesen. So wird zum Beispiel das Grundgestein, wie auch die Bodenschicht in dem Modell als „lineares elastisches Material“ definiert, was der Realität offensichtlich nicht gerecht werden kann. So wurden beispielsweise nicht verschiedene Gesteinsarten berücksichtigt oder die Einflüsse von Vegetation oder wasserführenden Schichten. Nichtsdestotrotz zweifeln wir die modellierten Ergebnisse der Studie nicht an, auch wenn die Bestätigung der Ergebnisse am realen Objekt noch aussteht. Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass laut dieser Studie die Vibrationen einer Windkraftanlage lediglich bis zu einem Abstand von 500 m überhaupt von Menschen wahrnehmbar und auch dann nur von ca. 15 % der Bevölkerung als störend empfunden werden.

Weiterhin hat die Studie lediglich bis zu einem Abstand von 500 m eine signifikante Beeinflussung des Geräuschpegels in einem Raum durch Vibrationen ergeben. Für weitere Abstände war dies bereits nicht mehr der Fall. Wir sehen in dieser Studie daher eine Bestätigung für die geltenden Abstandsregelungen von Windkraftanlagen von Wohnbebauungen in Baden-Württemberg (700 m), die auf der Länge auch großzügig eingehalten wird.

Im Zusammenhang mit der weiteren von Ihnen angegebenen Studie zeigt sich die immer wieder verzerrte oder schlicht falsche Darstellung auf Ihrer Homepage, wo sie schreiben : „Zum Infraschall von Windenergieanlagen kommt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe auf Basis einer zwölfjährigen, jetzt abgeschlossenen Langzeitstudie zu dem Ergebnis, „dass die Schall-emission moderner und großer Windkraftanlagen mit Leistungen von mehr als 500 kW Reichweiten von über 20 km hat. Diese Entfernung steigt im Falle von Windparks auf ein Vielfaches.“

Das ist falsch. „Schall-Emissionen […]“ von Windkraftanlagen haben keine Reichweiten von über 20 km, wie sie es an dieser Stelle behaupten. Es ist richtig, dass - für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbare - Infraschallwellen noch bis zu 20 km vom Entstehungsorts entfernt mit feinen Messgeräten messbar sind. So steht es in der von Ihnen angegebenen Studie. Dies ist aber nur im Zusammenhang mit seismischen Messstationen im Umkreis der Windkraftanlagen überhaupt relevant (siehe erster Satz der Zusammenfassung des Berichts: „Im Anbetracht einer stetig wachsenden Anzahl von Windkraftanlagen und Windparks wird deren akustische Lärmemission im von Menschen nicht hörbaren Infraschallbereich für hochempfindliche Messanlagen zur Registrierung der Mikrodruckvariationen ein zunehmendes Problem.“). Die Übertragung dieser Ergebnisse für Messanlagen auf die menschliche Wahrnehmung und die Behauptung einer negativen Beeinflussung für die Menschen im Umkreis von 15 und mehr Kilometern ist auf dieser Grundlage nicht zulässig und unlauter. (Nur weil etwas messbar ist, ist es noch nicht schädlich. Genauso können in unserem Trinkwasser dank neuster Messtechniken auch winzigste Mengen an Pestiziden und anderen Schadstoffen festgestellt werden. Daraus ergeben sich jedoch noch keine negativen Wirkungen auf den Menschen.)

Die von ihnen geforderte Literaturliste mit nachprüfbaren Studien finden sie am Ende dieser Ausführungen. Zur weiteren Information und zur Beantwortung weiterer Fragen im Bezug auf Infraschall empfehlen wir diese Seite.

Auch unter den weiteren Argumenten auf Ihrer Homepage finden sich leider mehrere falsche bzw. verzerrte Darstellungen.

 

(Hinweis vom 15.11.2017: Wir haben uns entschieden den ehemals hier stehenden Absatz zu löschen, da die BI "Länge" mittlerweile Änderungen auf ihrer Homepage vorgenommen hat. Wir sehen darin ein positives Zeichen, hin zu einer Versachlichung der Debatte.)

 

Ein weiteres Ihrer Argumente zu Windkraftanlagen und Grundwassergefährdung lautet: „Da es keine gesetzliche Meldepflicht gibt, bleibt nur die Websuche nach Öl und Unfall und Windkraft. Diese ergibt für die letzten 15 Jahre 1180 Ereignisse, für Januar bis Juli 2017 278 Ereignisse. Auch hier gilt, ein Risiko auf Grund eines anderen Risikos zu rechtfertigen, ist unverantwortlich.“

Die Zahl der Google-Einträge mit der Anzahl von tatsächlichen Ölunfällen durch Windkraftanlagen (Ereignisse) gleichzusetzen mutet bizarr, wenn nicht haarsträubend an und entbehrt jedweder wissenschaftlichen Grundlage. Wir bitten Sie deshalb auf diese unhaltbaren Aussagen auf Ihrer Homepage zu verzichten.

Auch unter Ihren weiteren Argumenten finden sich viele Verallgemeinerungen und selektive Interpretationen der Sachlage, auf die wir aber hier nicht mehr im Detail eingehen möchten, weil es zu weit führt. Wir hoffen aber, dass Sie Ihre eigenen Argumente noch einmal prüfen und anpassen, um Ihren eigenen und auch unseren Ansprüchen an eine sachliche Auseinandersetzung auf einer wissenschaftlich nachprüfbare Grundlage gerecht zu werden.

Wir hoffen mit dieser Erwiderung zu mehr Klarheit in der Behandlung der Tatsachen unsererseits beigetragen zu haben und hoffen, dass sie sich diesen nicht verschließen. Ihrer Forderung nach einer ethischen Politik, nachhaltigem Wirtschaften und Verhaltensänderung in der Bevölkerung können wir uns nur anschließen. Wir empfehlen ihnen hierzu die Lektüre „Zukunftsfähiges Deutschland in einer globalisierten Welt“.

Mit respektvollen Grüßen

Ulrike von Kutzleben-Hausen und Katharina Baudis

Regionalvorsitzende und Regionalgeschäftsführerin des BUND Schwarzwald-Baar-Heuberg

Neckarstraße 120

78056 VS-Schwenningen

07720-9955535
bund.sbh@bund.net 



Literaturliste:

LUBW (2016): Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen - Bericht über Ergebnisse des Messprojekts 2013-2015.

LUBW (2016): Windenergie und Infraschall - Tieffrequente Geräusche durch Windenergieanlagen.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Faktenpapier Windenergie und Infraschall - Bürgerforum Energieland Hessen.

BUND und NABU (2014): Faktencheck Windenergie- Antworten von BUND und NABU auf häufige Einwände.

BUND und NABU (2017): Faktencheck Windenergie -Kurzfassung

BUND und NABU (2015): Praxisbeispiele Windenergie & Artenschutz -Erfolgreiche, Erfolg versprechende & innovative Ansätze

BUND und NABU (2013): Positionspapier von BUND und NABU -Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg

BUND und NABU (2017): Verteilnetzausbau -Konflikte und Lösungsansätze aus Naturschutzsicht

BUND und NABU (2014): Beteiligungsleitfaden Windenergie -Hinweise zu Beteiligungsmöglichkeiten von Verbänden in Verfahren zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

BUND und NABU (2015): Zusammenfassung der „Hinweise zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“(LUBW) von Dana Marquardt und Dr. Martin Köppel und „Bauleitplanung für Winden

LNV (2017): Faktencheck Windenergie und Energiewende -Argumentationshilfe für die LNV-Arbeitskreise

LNV (2017): Erwiderung des LNV auf den offenen Brief an den Vorstand des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg zum ,,Faktencheck Windenergie und Energiewende des LNV" 

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