BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg
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Stellungnahme Bebauungsplan „IRMA“, Bad Dürrheim

Sehr geehrte Damen und Herren,


der BUND-Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg erhebt gegen den vorliegenden Bebauungsplan „IRMA“ in Bad Dürrheim folgende Einwendungen: Es ist für uns nicht akzeptabel, dass die Stille Musel gemäß der vorliegenden Planung weiterhin verdolt bleiben soll. Wir fordern daher deren Freilegung und Renaturierung im Planungsbereich. Für uns überwiegt das eindeutige öffentliche Interesse an einer Freilegung und Renaturierung das individuelle Interesse an einer kostengünstigen Vorhabensumsetzung.

Wir sind davon überzeugt, dass die Renaturierung der Stillen Musel an dieser Stelle die Aufenthaltsqualität für die Anwohner und die Bürger Bad Dürrheims deutlich erhöhen würde. Wir sehen hier auch Vorteile für den Investor, da die Nähe zum und der Ausblick auf das Gewässer auch die Attraktivität einer Immobilie steigern.

Auch für den Hochwasserschutz sehen wir positive Effekte durch eine Entfernung der Verdolung und Renaturierung. Hierdurch würde eine Engstelle beseitigt sowie zusätzliche Überschwemmungsflächen im breiteren Gewässerkorridor geschaffen werden. Bereits jetzt zeigt ein Blick auf die Hochwassergefahrenkarte, dass beim HQextrem der Abfluss durch die Verdolungsstrecke nicht mehr gewährleistet ist, was zu Überschwemmungen oberhalb führen kann.

Derartige Renaturierungen sind zudem beispielsweise nach den neuen Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) zu 80% förderfähig, so dass der Kommune nur geringe Kosten entstehen würden.

Wir sehen die Planung auch rechtlich kritisch, da sie in unseren Augen einen Verstoß gegen das Verbesserungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie darstellt, nach der jedes Oberflächengewässer bis spätestens 2027 den „guten Zustand“ erreicht haben muss. Wird die vorliegende Planung so umgesetzt, wird der schlechte Zustand der Stillen Musel in der jetzigen Form zementiert und eine fristgerechte Erreichung der WRRL-Ziele unmöglich gemacht.

Damit verstößt sie auch gegen die Vorgaben von §12, Abs. 1 WG Baden-Württemberg bzw. §6, Abs. 2 WHG, der die Rückführung von Gewässern in einen naturnahen Zustand vorschreibt. Im zugehörigen Umweltbericht wird diese grundlegende Problematik auch anerkannt und auf die Vorgaben der WRRL verwiesen. Hier fehlt uns jedoch die inhaltliche Auseinandersetzung mit den rechtlichen Vorgaben. Wir halten die gewässerökologischen Vorgaben der WRRL durchaus für vereinbar mit der baulichen Neugestaltung des „Irma“- Areals. Die „hohen Flächenverluste“ überwiegen für uns nicht das öffentliche Interesse an einer Renaturierung der Stillen Musel. Die Flächenverluste für die Tiefgarage, die mit einer Renaturierung der Stillen Musel verbunden wären, könnten in unseren Augen anderweitig kompensiert werden, etwa durch eine zweigeschossige, von der Grundfläche kleinere Tiefgarage oder eine Flächenverschiebung weg von der Stillen Musel.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die Planung in jedem Falle nach §28 WG Baden-Württemberg genehmigungspflichtig ist. Bei Festhalten an der vorliegenden Planung muss gutachterlich belegt werden, dass die Erreichung des „guten Zustands“ nach WRRL, insbesondere bei den Güteindikatoren Fischzönose und Makrozoobenthos, durch die aufrechterhaltene Verdolung nicht gefährdet ist.

Zu Fragen der Baugestaltung und der Eingriffsminderung verweisen wir auf die Stellungnahme des NABU, die wir ebenfalls unterstützen.

Wir bitten Sie, uns über das weitere Verfahren auf dem Laufenden zu halten und möchten auch weiterhin beteiligt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Katharina Baudis
Geschäftsführerin BUND-Regionalverband Schwarzwald Baar Heuberg

Kai Baudis
Stellv. Vorsitzender BUND-Landesverband Baden-Württemberg 

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